Betreuungsdienst


Der Betreuungsdienst ist ein Fachdienst des Katastrophenschutzes in Deutschland.

Der Betreuungsdienst hat innerhalb des Katastrophenschutzes die Aufgabe, bei Eintritt eines Großschadensereignisses oder dem Vorliegen einer Gefahrenlage diejenigen Menschen zu versorgen, die durch diese Situation in eine Notlage geraten sind. Im Gegensatz zum Sanitätsdienst versorgt der Betreuungsdienst dabei die unverletzten Personen beziehungsweise verletzte Personen erst nach abgeschlossener Behandlung durch den Rettungs- und Sanitätsdienst. Zu seinen Aufgaben gehören dabei:

Fachbereich Verpflegung

  • die Herstellung und Ausgabe von Warm- und Kaltverpflegung und Getränken (z.B. Ortsverein Wangen)

Fachbereich Soziale Betreuung und Unterkunft

  • Fachbereich Soziale Betreuung 
  • die Verteilung von Gegenständen des dringendsten persönlichen Bedarfs (Ge- und Verbrauchsgüter wie beispielsweise Hygieneartikel, Geschirr, Besteck etc.) 
  • die Ausgabe von Bekleidung 
  • die Registrierung von Personen 
  • die Durchführung und Begleitung von Personentransporten, zum Beispiel bei Evakuierungen 
  • die Betreuung besonders hilfebedürftiger Personen wie beispielsweise älterer Menschen, behinderter Personen oder Eltern mit Kleinkindern 
  • die psychische Betreuung von Betroffenen 
  • Fachbereich Unterkunft
  • die Einrichtung und der Betrieb von Behelfs- und Notunterkünften 

Die Fachbereiche Soziale Betreuung und Unterkunft werden mittlerweile oft in gemeinsamen Teileinheiten zusammengefasst. Eine weitere wichtige Aufgabe des Betreuungsdienstes ist die Versorgung der anderen an einem Katastropheneinsatz beteiligten Hilfskräfte. Die Verpflegung der Besucher bei Volksfesten, Sportereignissen etc. ist hingegen keine Aufgabe des Betreuungsdienstes. Solche Ereignisse werden jedoch für Übungs- und Ausbildungszwecke genutzt, da sich zum Beispiel die Zubereitung und Ausgabe von Verpflegung für eine große Personenzahl und die damit verbundenen Tätigkeiten und Arbeitsabläufe kaum unter anderen Bedingungen üben lassen.

Im Spannungs- und Verteidigungsfall beteiligen sich die Einheiten des Betreuungsdienstes entsprechend Paragraph 11 des Zivilschutzgesetzes mit ihren Helfern und ihrer Ausstattung am Schutz der Bevölkerung vor möglichen Gefahren und Schäden. Alle am Betreuungsdienst im Katastrophenschutz beteiligten Organisationen werden dementsprechend im Zivilschutzgesetz als "insbesondere geeignet" für eine Mitwirkung im Zivilschutz genannt.

Notfallnachsorgedienst (Kriseninterventionsdienst)

Wie alles begann

Am 28.08.1988 kam es in Ramstein während einer Flugschau zu einer Katastrophe, die 70 Menschen das Leben kostete und bei der ca. 1000 Menschen zu Teil schwere Verletzungen davon getragen haben.

Spätestens hier wurde deutlich, wie wichtig eine organisierte Einsatz- bzw. Katastrophennachsorge ist. Bei dem schweren Eisenbahnunglück am 03.06.1998 in Eschede kamen deshalb bereits Nachsorge- und Betreuungsteams aus dem gesamten Bundesgebiet zum Einsatz.

Was ist Krisenintervention?

Krisenintervention ist..

  • Zeitlich begrenzte, kurzfristige Begleitung von Menschen in Krisensituationen
  • psychische und soziale Erste Hilfe 
  • ein in sich verzahntes Angebot für betroffene Menschen 
  • keine Therapie 

Krisenintervention richtet sich an Menschen, die nach besonders belasteten, traumatischen Erlebnissen momentan nicht in der Lage sind, diese zu verarbeiten. Diese menschliche Begleitung beinhaltet: 

Betreuung von Menschen durch menschliche Nähe, Zuhören, Reden, Trösten, Zeit haben...

  • Erste Hilfe zur Selbsthilfe 
  • Aktivierung sozialer Netze 
  • Sicherstellung weiterer Betreuung 

Aufgabenfelder der Krisenintervention 

  • Unfälle mit Schwerverletzten und Todesfällen, akut lebensbedrohlicher Erkrankungen 
  • Brandeinsätze, Evakuierungen 
  • Vermisstensuche, Massive Gewalterfahrung 
  • Erfolglose Reanimation, Tod eines Kindes 
  • Unterstützung beim Überbringen von Todesnachrichten, Beistand bei der Verabschiedung von Verstorbenen 
  • Begleitung zu Identifizierungen 
  • Großschadensereignisse, Katastrophenfälle 
  • Angehörige und Opfer nach kriminellen Handlungen, Tötungsdelikte, Gewalt- und Missbrauchshandlungen 
  • Sterbebegleitung in akuten Situationen 
  • Beratung von Einsatzleitungen 
  • Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen

Die emotionale Betroffenheit von Menschen in Krisensituationen: 

Die Rahmenempfehlungen des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg e.V. zur Notfallnachsorge und zur psychosozialen Unterstützung von Einsatzkräften. Beide Dokumente zum "Downloaden". 

Rahmenempfehlungen Notfallnachsorgedienst (PDF 0,8MB)
Rahmenempfehlungen Psychosoziale Unterstützung von Einsatzkräften (PDF 0,4MB)
Infoflyer für Einsatzkräfte (nicht nur) im DRK: Psychosoziale Unterstützung - Hilfe für Einsatzkräfte

Fünf weitere Dokumente zur Notfallnachsorge im geschützten Bereich zur beliebigen Bearbeitung durch die Anwender im internen Bereich

 

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