Neue Formen des Krieges ?

20. Tagung der Rechtsberater und Rechtslehrer in Bad Mergentheim

Krieg wird schon längst nicht mehr nur mit Waffen geführt. Die Bekämpfung von Piraten vor der Somalischen Küste ist ebenso wenig eine Form der klassischen Kriegsführung wie auch die unmittelbare Teilnahme von Zivilpersonen an Feindseligkeiten:


Neue Formen der Auseinandersetzung und ihr Bezug auf die Genfer Abkommen zum Humanitären Völkerrecht“. Diesem Thema nahmen sich die Referenten und Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft, Militär und Deutschem Roten Kreuz (DRK) am 19. und 20. März in Bad Mergentheim an. Kenner des Völkerrechts, Referenten der Bundeswehr, der Ruhr-Universität Bochum und des Deutschen Roten Kreuzes diskutierten mit über 100 Rechtsberatern und Rechtslehrern der Bundeswehr und des Deutschen Roten Kreuzes.

Gleich zu Beginn der Tagung wurden kontroverse Standpunkte deutlich: Während Major General Charles J. Dunlap Jr. von der U.S. AirForce den Begriff der „Lawfare" als eine neue Form des Krieges postulierte - gewissermaßen die Fortsetzung des Krieges mit Rechtsmitteln, so setzte Dr. Katharina Ziolkowski, LL.M. (The Judge Advocate General’s Legal Centre and School (U.S. Army)) dagegen, dass sich die vermeintlicher "Lawfare" auch als geschickte Propaganda oder aber um die rechtlichen Konsequenzen aus unzureichender Öffentlichkeitsarbeit der beklagten Staaten interpretierten ließen. Die Inanspruchnahme von von Rechtsmitteln sei nach wie vor ein friedliches Mittel. Konsequent zu Ende gedacht berge es Gefahren für die demokratische Rechtsstaatlichkeit, wenn das Beschreiten von Rechtswegen und die Anrufung von Gerichten als ein kriegerischer Akt betrachtet werde.

Zuvor hatte der eigens angereiste parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Christian Schmidt, die Teilnehmer der Tagung begrüßt. Er betonte den Grundsatz des dienenden Charakters der Gewalt und stellte klar, dass sich die Bundesrepublik Deutschland stets dem internationalen Recht unterwerfe. Dies gelte es auch den Streitkräften zu vermitteln und sie zu motivieren, das internationale Recht stets zu beachten. Die Verbreitung des Humanitären Völkerrechts sei eine gemeinsames Ziel der Anwesenden der Tagung.

Am Samstag griff Dr. Robert Heinsch von der Universität Leiden auf Clausewitz zurück, als er den Wandel des Kriegsbegriffs beleuchtete. Bereits Clausewitz habe den Krieg als "Chamäleon" bezeichnet, um die unterschiedlichen Formen dieses "Aktes der Gewalt" zu beschreiben, "um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen". Vom klassischen Kriegs-Begriff als "Duell" zwischen zwei Staaten, die sich gegenseitig den Krieg erklären, sei mittlerweile auch von nicht-internationalen, lang anhaltende bewaffnete Konflikten "zwischen bewaffneten Gruppen" sie Rede. Die heute oft anzutreffende asymmetrische Kriegsführung könne das Rechtssystem an sich in Frage stellen und lasse Zweifel aufkommen, ob in diesen Fällen das Humanitäre Völkerrecht überhaupt anwendbar sei. Schließlich jedoch bleibe ein Chamäleon allerdings immer  ein Chamäleon - auch wenn es die Farbe wechsele. Das Humanitäre Völkerrecht müsse sich also auf die wechselnden Farben des Krieges einstellen.

Dr. Robert Geiss vom internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) beleuchtete die Teilnahme von Zivilpersonen an Feindseligkeiten und stellte eine neue Studie des IKRK aus dem Jahr 2009 vor. Er wies darauf hin, dass Konflikte immer urbaner werden, beispielsweise mit privaten Sicherheitsdiensten auch in bewaffneten Konflikten - auch beim Einsatz von Drohnen seien Zivilisten mit einbezogen. Die Studie versucht eine Antwort auf die Frage nach dem Status von Zivilisten, die aktiv Teil eines modernen bewaffneten Konfliktes sind. In welchem Fall verliere ein Zivilist seinen Schutz nach dem Humanitären Völkerrecht, wann gelte er wieder als schützenswerter Zivilist. 

Über das Ergebnis der Studie habe es jedoch unter den über 50 beteiligten Wissenschaftlern nach einem Zeitraum von sieben Jahren keine Einigung gegeben. Daher habe das IKRK die Studie in Eigenverantwortung heraus gegeben. Nun gebe es Kritik, dass der Schutz der Zivilpersonen sowohl zu weit als auch zu gering sei - je nach Fraktion der Kritiker. Dies sei ein Hinweis, so Geiss, dass das IKRK nicht ganz falsch liegen könne bei diesem Versuch der Definition.

Zweifeln an der Studie und deren Neudefinition begegnete Dr. Geiss mit dem Hinweis, dass die Studie ein Akt der Einhegung sei. Sie sei keine Rechtssetzung, sondern Teil eines Klassifizierungs-Prozesses.

In einer kurzen Bilanz hatte Prof. Fischer von der Universität Leiden die zwanzig Jahre der Tagung betrachtet. Er würdigte die Vielfalt der Themen ebenso wie die fast durchweg aktuellen Bezüge und Themenwahl der Tagung. Er regte an, darüber hinaus mit den Themen der Tagung in die Zukunft zu blicken und mögliche Entwicklungen auf zu greifen. Schließlich sei die Tagung ein Ort des Austausches zwischen den Streitkräften und dem Rote Kreuz, der über das rein fachliche hinausgehe.

Die Tagung wurde durchgeführt vom Bundesministerium der Verteidigung – Zentrale Ausbildungseinrichtung für die Rechtspflege der Bundeswehr, vom Deutschen Roten Kreuz – Generalsekretariat und Landesverband Baden-Württemberg, vom Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum. Die Tagung ist im Laufe der Jahre zum stehenden Begriff und zum festen Bestandteil eines langjährigen, überaus erfolgreichen Gedankenaustausches zwischen Wissenschaftlern, Rechtsberatern und Rechtslehrern der Bundeswehr und des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Internationalen Roten Kreuzes, den Vertretern der Ministerien sowie interessierten Gästen, auch aus dem Ausland, geworden.

Die Genfer Konventionen und die Zusatzprotokolle sind eine wichtiger Teil des Humanitären Völkerrechts. Derzeit sind 194 Länder den Genfer Abkommen von 1949, 167 Staaten dem Zusatzprotokoll I und 163 Staaten dem Zusatzprotokoll II beigetreten.

Text und Fotos: Udo Bangerter