03/ 29. Februar 2008
Stuttgart/Bad Mergentheim. „Welche Rolle spielen die Genfer Abkommen in der heutigen Zeit?“ Dies ist Thema einer Tagung mit hochkarätigen Referenten und Teilnehmern aus Politik, Wissenschaft, Militär und des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) am 7. und 8. März in Bad Mergentheim. Kenner des Völkerrechts, Referenten der Bundeswehr und des Roten Kreuzes sowie Referenten der Universitäten Gießen und Bochum diskutieren mit über hundert teilnehmenden Rechtsberatern der Bundeswehr, Juristen und Konventionsbeauftragten des Deutschen Roten Kreuzes.
Die Tagung eröffnet Staatssekretär a. D. Dr. Lorenz Menz, Präsident des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg. Danach spricht Prof. Dr. Ulrich Goll, stellv. Ministerpräsident und Justizminister des Landes Baden-Württemberg.
Wir laden Sie recht herzlich zur Teilnahme und Berichterstattung ein:
7. März 2008, 15:00 Uhr und 8. März 2008, 9:00 Uhr,
im Evangelischen Gemeindezentrum,
Härterichstraße 18, 97980 Bad Mergentheim
Programm:
Freitag, 07. März 2007, 15:00 bis 18:00 Uhr:
· Begrüßung und Eröffnung, Staatssekretär a. D. Dr. Lorenz Menz,
· Grußwort, Prof. Dr. Ulrich Goll, stellv. Ministerpräsident und Justizminister von Baden-Württemberg
· Einführung in die Tagung, Dr. Heike Spieker, Bundeskonventions-
beauftragte des Deutschen Roten Kreuzes
· „Der Kombattantenstatus“, Prof. Dr. Thilo Marauhn, Universität Gießen
· „Die Durchsetzung des Humanitären Völkerrechts“, Prof. Dr. Michael Bothe, DRK
· „Zusatzprotokoll II“, Dr. Knut Dörmann, Leiter der Rechtsabteilung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Genf
Samstag, 10. März 2007, 9:00 bis 12:00 Uhr
· „Computer Warfare und die Zusatzprotokolle“, Dr. Katharina Ziolkowski, LL.M., Legal Advisor and Operational Law Instructor, Nato-School, Oberammergau
· „Waffenüberprüfung nach dem Zusatzprotokoll I und nicht letale Waffen“, Dr. Stefan Weber, LL.M., Regierungsdirektor, Zentrum innere Führung, Koblenz
· „IHL, Terrorism and New Mindsets“, Prof. Harvey Rishkof, Former Chair Department of National Securitys Strategy, Prof. Of Law and National Security Studies, National War College, Washington
Unter dem Zeichen des Humanitären Völkerrechts steht die jährlich veranstaltete bundesweite Tagung, die vom DRK zusammen mit dem Rechtspflegereferat des Verteidigungsministeriums und der Ruhr-Universität Bochum bereits zum achtzehnten Mal durchgeführt wird. Die Tagung ist im Laufe der Jahre zum stehenden Begriff und zum festen Bestandteil eines langjährigen, überaus erfolgreichen Gedankenaustausches zwischen Wissenschaftlern, den Rechtsberatern der Bundeswehr, den Konventionsbeauftragten und Juristen des Deutschen Roten Kreuzes und des Internationalen Roten Kreuzes, den Vertretern von Ministerien sowie interessierten Gästen geworden.
Die Genfer Konventionen und die Zusatzprotokolle sind eine wichtige Komponente des humanitären Völkerrechts.
Die Bestimmungen der vier Konventionen von 1949 betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (Genfer Abkommen I), die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer Abkommen II), die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und die Zivilpersonen in Kriegszeiten (Genfer Abkommen IV). Sie wurden 1977 ergänzt durch zwei Zusatzprotokolle. Das Zusatzprotokoll I bezieht sich auf den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte, das Zusatzprotokoll II auf den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte.
Derzeit sind 194 Länder den Genfer Abkommen von 1949, 167 Staaten dem Zusatzprotokoll I und 163 Staaten dem Zusatzprotokoll II beigetreten.
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