Stuttgart. Der DRK-Landesverband Baden-Württemberg fordert im Interesse der pflegebedürftigen Menschen alle Gesundheits- und Sozialpolitiker auf, sich dafür einzusetzen, dass die Pflege in den Genuss der neuen Minijobs kommt.
Bei den geplanten sogenannten Mini-Jobs soll bis zu einer gewissen Verdiensthöhe für den Arbeitgeber nur eine Pauschalsteuer fällig werden, Sozialabgaben sollen entfallen. Auch soll es zwischen der Höchstgrenze der sozialabgabenfreie Mini-Jobs bis ca. 800 Euro Arbeitsverhältnisse geben, bei denen nur sehr geringe Sozialabgaben fällig sind. Diese Regelung soll für das Gaststättengewerbe im Service, für Haushaltsjobs und für Büroarbeiten gelten. Für die Pflege hingegen soll dieses Gesetz keine Anwendung finden.
Der DRK-Landesverband hält dies für eine vergebene Chance, um die Personalsituation in der Pflege zu entschärfen.
Die meisten Pflegedienste finden kein Personal. Es gibt jedoch sehr viele Altenpflegerinnen oder Krankenschwestern, die gerne einige Stunden am Tag pflegen würden. Oft sind es ausgebildete Pflegekräfte, meist Mütter mit Kindern, die kurz nach ihrer Ausbildung aus dem Pflegeberuf ausgeschieden sind. Mit der gegenwärtigen Regelung der 325-Euro-Jobs ist diese Tätigkeit für diesen Personenkreis von Verdienst her aufgrund der abzuführenden Sozialabgaben uninteressant. Würde die geplante Änderung auch für die Pflege gelten, dann könnten vor allem im ambulanten Bereich, neue Kräfte gewonnen werden.
Aufgrund des Personalnotstandes stehen viele Pflegedienste mit dem Rücken an der Wand. Häufig kann aus Personalmangel nur mehr eine Not- bzw. Grundversorgung geleistet werden. Von aktivierender, ganzheitlicher Pflege kann meist nicht mehr gesprochen werden. Eine Entlastung durch die Mini-Jobs, wie sie unter Anderem für das Gaststättengewerbe vorgesehen ist, kann eine gewisse Entlastung bedeuten, die für die Pflege unumgänglich ist.
Presseinfo 33 vom 13. Dezember 2002
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