Rotes Kreuz regt gerechtere Regelung der Rundfunkgebühren an

 

Presseinfo 22 vom 5. August 2003
Stuttgart. Der DRK-Landesverband Baden-Württemberg verlangt für Rundfunkgeräte des Katastrophenschutzes und in der Erste-Hilfe-Schulung eine flexiblere Handhabung der Rundfunkgebühren. In einem Brief an den Intendanten des SWR, Professor Peter Voß wies DRK-Landesgeschäftsführer Hans Heinz darauf hin, dass es in diesen Fällen nicht nachvollziehbar sei, letztendlich mit Spendengeldern eine öffentlich-rechtliche Gebühr bezahlen zu müssen.

Probleme bereite insbesondere die Gebührenpflicht für die zu Fortbildungszwecken benützten TV-Geräte und kombinierten Rundfunk/ Tonträgergeräte in den Schulungsräumen der örtlichen Rotkreuzvereine. Diese Geräte werden nicht zum Fernsehen oder Radiohören benutzt, sondern um Unterrichtsvideos zu zeigen und beispielsweise Musik für Gymnastikgruppen oder rhythmusunterstützte Herz-Lungen-Wiederbelebung abzuspielen.
Auch die Rundfunkgeräte in den Fahrzeugen des Katastrophenschutzes dienen nicht der Unterhaltung der Fahrer. In den nur im Katastrophenfall genutzten Fahrzeugen sind diese Geräte vielmehr dringend nötig, damit die Einsatzkräfte beispielsweise bei Naturkatastrophen aktuelle Durchsagen zur Wetterlage nutzten können.

Vor diesem Hintergrund bittet Heinz in seinem Schreiben an den SWR-Intendanten auch für diese Geräte um eine Befreiung von den Rundfunkgebühren für Hilfsorganisationen. Es sei besonders den ehrenamtlich tätigen Funktionsträgern schwer zu vermitteln, dass auch für solchermaßen genutzte Empfangsgeräte einer gemeinnützigen Hilfsorganisation wie des DRK Gebühren verlangt werden, die letztendlich aus Spendengeldern bestritten werden müssen.
Im Gegensatz zum Roten Kreuz seien pflegesatzrechnende Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser, bereits komplett von Rundfunkgebühren befreit.

 

 

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