1. Oktober 2003
25/2003
In einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sich die DRK-Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz zum Tag des Flüchtlings am 03. Oktober 2003 für eine humanitäre Bleiberechtsregelung für sogenannte „Geduldete“ aus.
Die Duldung bedeutet für die Menschen, dass sie kein Aufenthaltsrecht besitzen, sondern lediglich ihre Abschiebung aufgeschoben wird. Die Duldung ist in den meisten Fällen auf drei Monate befristet und wird ausgesprochen, wenn Flüchtlinge nicht abgeschoben werden können.
Rund 230.000 Menschen leben mit dieser behördlichen Duldung in Deutschland, davon ca. 150.000 schon länger als 5 Jahre. Die große Mehrheit dieser Menschen führt inzwischen ein ganz normales Leben und ist viel mehr als nur „geduldet“. Sie sind z.B. wichtige Arbeitskräfte, besuchen die Schule, haben Freundschaften geknüpft und viele von ihnen sind mit ihren Familien längst in den Gemeinden integriert. Gleichwohl leben diese Menschen unter dem dauernden psychischen Druck einer drohenden Abschiebung, weil ihre Duldung immer nur für drei Monate ausgesprochen wird.
Für besonders dringlich halten wir ein dauerhaftes Bleiberecht für folgende Zielgruppen:
- Menschen, die seit 8 Jahren in Deutschland leben. Bei diesen Flüchtlingen sind gesellschaftliche Integrationsprozesse im wesentlichen vollzogen und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht die logische Folgerung
- Familien mit Kindern, die seit 3 Jahren in Deutschland leben oder hier geboren/ aufgewachsen sind; der besondere Stellenwert des Kindeswohles und der Familie gilt auch für Flüchtlinge.
- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit 2 Jahren in Deutschland leben
- Traumatisierte Flüchtlinge und Kriegsopfer, die für ihre Gesundung einen festen Aufenthaltsstatus benötigen
Zu den drei erstgenannten Zielgruppen gehören in großer Zahl Angehörige ethnischer Minderheiten aus allen Teilen des früheren Jugoslawiens. Viele von ihnen leben schon seit Beginn der 90er Jahre unter uns. Sie sind nach ethnischen Säuberungen und der Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen aus ihrer Heimat vertrieben worden und gelten aus unserer Sicht nach wie vor als besonders schutzbedürftig.
Die betroffenen Flüchtlinge haben das grundlegende menschliche Bedürfnis nach Sicherheit und Zukunftsperspektive. Durch ein dauerhaftes Bleiberecht wird dem Rechnung getragen. Die DRK-Landesverbände in Baden-Württemberg sprechen sich deshalb aus humanitären Gründen dafür aus, die bestehenden Möglichkeiten für ein dauerhaftes Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge umzusetzen.
Freiburg/Stuttgart, den 1.10.2003
Gudrun Heute-Bluhm
Vize-Präsidentin
DRK-Landesverband
Badisches Rotes Kreuz e.V.
Dr. Lorenz Menz
Präsident
DRK-Landesverband
Baden-Württemberg e.V.
|
|
(c) Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Baden-Württemberg e. V.,
Referat Öffentlichkeitsarbeit,
Tel.: 0711-5505-136, Fax: 0711-5505-100, eMail: presse@drk-bw.de
|