19 / 29. Juli 2004
Der Präsident des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg, Dr. Lorenz Menz kritisiert bürokratische Hürden und teilweise absurde Regelungen, die in Folge des Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitswesens im Krankentransport entstanden seien.
In einem Brief an die Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherung Frau Ulla Schmidt bezeichnete Dr. Menz die entstandene Genehmigungsprozedur im qualifizierten Krankentransport als „problematisch und teilweise absurd“. Er wies auf einen gestiegenen Verwaltungsaufwand für das DRK wie auch für die Krankenkassen hin. Im Zuge der von Ministerin Schmidt angekündigten Korrektur der Krankentransportrichtlinien aus datenschutzrechtlichen Gründen sei es mehr als sinnvoll und dringend notwendig, die Richtlinien generell bürgerfreundlicher zu gestalten und unnötigen Verwaltungsaufwand und Kosten zu vermeiden.
Absurd sei insbesondere die in die Richtlinie eingeflossene Genehmigungsregelung für qualifizierte Krankentransporte. Es sei unverständlich, weshalb ein ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger qualifizierter Krankentransport nun auch zusätzlich von Verwaltungspersonal der Krankenkassen „per Ferndiagnose“ fachlich-medizinisch geprüft und genehmigt werden müsse. Das Gesetz erwähne dies nicht. Dort heiße es lediglich, dass Taxifahrten und Fahrten mit Mietautos von den Kassen nur noch in Ausnahmefällen genehmigt werden sollen.
Darüber hinaus führe die Praxis der grundsätzlich vorab nötigen Genehmigung von Krankentransporten durch die Krankenkassen gerade bei schwer erkrankten Patienten und medizinisch bestätigter Notwendigkeit zu erheblichen Härtefällen. Schließlich scheitere eine durchgängige Vorabgenehmigung schlicht an den üblichen Geschäftszeiten der Krankenkassen.
Wichtig sei es, so Menz, „den Willen zur Modernisierung auch in der Praxis umzusetzen“ und nicht durch überzogene bürokratische Regelungen im Detail das Gesamtziel einer schlankeren Kostenstruktur zu verfehlen.
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