Menschenrechte im modernen Konflikt: 15. Teinacher Tagung des Roten Kreuzes zum Humanitären Völkerrecht

 

07 / 5. März 2005
Stuttgart/Bad Teinach. Teilnehmer aus Wissenschaft, Militär und Rotem Kreuz diskutierten am 4. und 5. März 2005 in Bad Teinach die Frage der Menschenrechte im Kontext der aktuellen bewaffneten Konflikte.


Unter dem Zeichen des Humanitären Völkerrechts steht die jährlich stattfindende bundesweite Tagung, die vom DRK zusammen mit dem Rechtspflegereferat des Verteidigungsministeriums und der Ruhr-Universität Bochum bereits zum fünfzehnten Mal durchgeführt wurde – dieses Jahr unter dem Motto: „Menschen – Rechte im Konflikt“.
Hochkarätige Referenten der US-Streitkräfte, der Ruhr-Universität Bochum, des Bundesverteidigungsministeriums und des Internationalen Roten Kreuzes referierten und diskutierten mit den teilnehmenden Juristen und Rechtsberatern. Unter anderem erörterte der ehemalige DRK-Präsident Prof. Dr. Knut Ipsen die Frage nach der Konvergenz zwischen Humanitärem Völkerrecht und Menschenrechtsschutz.

Weitere Themen waren: „Durchsetzung von Menschenrechten im bewaffneten Konflikt“ (Dr. Heintze, Inst. für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht), „Military Commissions: A Tool of Justice in the War on Terror“ (Brigadegeneral Hemingway, US-Air Force), „Krieg gegen Terrorismus – Versuch einer rechtlichen Einordnung“ sowie ein Erfahrungsbericht zu Menschen rechten in Friedensmissionen.

Die abschließende Diskussion am Samstag machte die unterschiedlichen Positionen deutlich: Auch wenn er einen „common ground“ zugestand, bezweifelte US-General Hemingway, ob die alten Werkzeuge noch wirksam seien, im „Krieg“ gegen den Terror . Hingegen erwiderte Prof. Ipsen, dass die neue Zeit keineswegs neue Regeln diktiere, sondern dass der Terror „Schwerstkriminalität“ sei, die zu bekämpfen sei mit den Regeln, die die Weltgemeinschaft aufgestellt habe. Dazu gehöre auch das Humanitäre Völkerrecht.

 

 

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